In Ihrer Auftragsbestätigung haben Sie als Liefertermin den 20.8. angegeben. Inzwischen ist dieser Termin um vier Tage überschritten und die Katalysatoren sind noch nicht eingetroffen.
Wir setzen Ihnen eine Nachfrist bis zum 5.9. Sollten die Katalysatoren bis dahin nicht eingetroffen sein, dann werden wir von Ihnen Schadenersatz verlangen.
Sicher liegt Ihnen genauso wie uns daran, dass unsere Geschäftsbeziehungen durch den Lieferverzug nicht unnötig belastet werden.
Montag, 8. Oktober 2007
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